Der aus Somalia stammende Mann kam 2013 als 18-Jähriger in die Schweiz, wo er vorläufig aufgenommen wurde. Nach einem Streit mit seiner Partnerin im April 2023 verletzte er sie schwer. Er schlug ihr mit Schuhen ins Gesicht, würgte sie und traktierte sie mit verschiedenen Gegenständen. Die Frau erlitt ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma, eine Rissquetschwunde an der Stirn sowie Hämatome und Prellungen am ganzen Körper.
Das Obergericht Zürich verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei dreiviertel Jahren und verfügte eine achtjährige Landesverweisung. Gegen diese Landesverweisung wehrte sich der Verurteilte bis vor Bundesgericht. Er argumentierte, dass ein schwerer persönlicher Härtefall vorliege, da er mit seiner Partnerin zwei Kinder im Alter von sieben und neun Jahren habe.
Das Bundesgericht bestätigt nun die Landesverweisung. Es anerkennt zwar, dass die familiäre Situation und die Trennung von seinen Kindern für den Mann einschneidend wären. Dennoch überwiegen die öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung. Ausschlaggebend waren die Schwere der Tat und die verhängte Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren. Das Gericht hielt zudem fest, dass die Familie dem Mann nach Somalia folgen könnte, da sowohl er als auch seine Partnerin mit der dortigen Kultur vertraut seien und die Landessprache sprächen. Die Kinder seien noch nicht definitiv in der Schweiz verwurzelt und in der Familie werde auch Somali gesprochen.