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Frau muss Grundstück und Scheune nach langer Erbstreitigkeit räumen
Eine Frau muss nach jahrelangem Streit um ein Erbe ein Grundstück und eine Scheune räumen. Das Bundesgericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein, weil sie keine ausreichende Begründung enthielt.

Der Fall dreht sich um einen langjährigen Erbstreit zwischen Geschwistern um ein landwirtschaftliches Gewerbe ihres 1997 verstorbenen Vaters. Das Obergericht des Kantons Zürich hatte bereits im Dezember 2022 einen Entscheid gefällt. Zur Vollstreckung dieses Entscheids stellte der Bruder im Oktober 2025 ein Gesuch beim Bezirksgericht Hinwil.

Das Bezirksgericht befahl der Schwester daraufhin, innerhalb von dreißig Tagen ein Grundstück und eine Scheune zu räumen, bestimmte Objekte zu entfernen, die Mistentwässerung wieder an die Güllengrube anzuschließen und die Schlüssel für die Scheune ihrem Bruder zu übergeben. Ihre Gesuche um Aufschub der Räumung wurden abgewiesen.

Die Frau legte gegen dieses Urteil Berufung ein, allerdings ohne eine Begründung beizufügen. Das Obergericht trat auf die Berufung deshalb nicht ein. In ihrer Beschwerde ans Bundesgericht argumentierte die Frau, dass ihr aufgrund der Komplexität des Falls und ihrer fehlenden Rechtskenntnisse eine Nachfrist zur Einreichung der Begründung hätte gewährt werden müssen. Sie sah darin eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.

Das Bundesgericht wies diese Argumentation zurück und betonte, dass es im aktuellen Verfahren nur um die Vollstreckung eines bereits gefällten Entscheids gehe, nicht um den materiellrechtlichen Streit selbst. Da die Beschwerde keine hinreichende Begründung enthielt, trat das Gericht nicht darauf ein. Die Gerichtskosten von 1.500 Franken wurden der Frau auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5D_2/2026