Symbolbild
Frau darf Wohnung behalten trotz Beschlagnahme im Strafverfahren
Eine Frau kämpfte vor Gericht erfolgreich gegen die Beschlagnahme ihrer Eigentumswohnung. Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Sicherstellung, weil Verdacht auf Gläubigerschädigung besteht.

Im Zentrum des Falls steht eine Eigentumswohnung in der Gemeinde L., die einer Frau gehört und im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau und ihrem Geschäftspartner vor, Vermögenswerte ihrer Firma E. SA absichtlich vermindert zu haben, um Gläubiger zu schädigen.

Die Beschuldigten waren Geschäftspartner in zwei Firmen und hatten ein Immobilienprojekt mit mehreren Wohneinheiten realisiert. Eine Käuferin hatte nach Problemen beim Bau auf den Kauf verzichtet und war zur Hauptgläubigerin der Firma geworden. Laut Staatsanwaltschaft haben die Beschuldigten dann Vermögenswerte zwischen ihren Firmen verschoben und überhöhte Honorare abgerechnet. Die Firma E. SA ging 2017 in Konkurs. Die beschuldigte Frau kaufte 2018 eine Eigentumswohnung, die später beschlagnahmt wurde.

Das Bundesgericht bestätigte die Beschlagnahme, da ausreichende Verdachtsmomente vorliegen. Besonders die zeitliche Abfolge der Ereignisse sei verdächtig: Nach dem Verkauf einer Wohneinheit flossen hohe Honorarzahlungen an die zweite Firma der Beschuldigten, von dort erhielt die Frau kurz darauf angebliche "Lohnrückstände". Die Beschlagnahme sei verhältnismäßig, auch wenn sie bereits seit 2019 andauert. Die Komplexität des Falls mit den verschiedenen Geldflüssen zwischen den Firmen rechtfertige die Dauer des Verfahrens.

Die Beschuldigte kann ihre Argumente nun vor dem zuständigen Gericht vorbringen, das über die Anklage wegen ungetreuer Geschäftsführung, Gläubigerschädigung und Geldwäscherei entscheiden wird.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_879/2025