Eine brasilianische Staatsangehörige, die im Dezember 2009 als 12-jähriges Kind in die Schweiz kam, hat vor dem Bundesgericht Erfolg mit ihrer Beschwerde gegen die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung. Die Frau war ursprünglich im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrer Mutter in die Schweiz gekommen, die mit einem Italiener verheiratet war.
Nach der Scheidung ihrer Mutter im Jahr 2015 wurde ihr Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abgelehnt. Die kantonalen Behörden argumentierten, dass sie keinen Anspruch mehr auf eine Bewilligung habe, da auch ihrer Mutter die Aufenthaltsbewilligung verweigert worden war. Trotz dieser Ablehnung blieb sie in der Schweiz, schloss ihre Schulbildung ab, absolvierte eine kaufmännische Ausbildung und fand eine feste Anstellung beim Kanton Tessin.
Das Bundesgericht stellt fest, dass die junge Frau zwar nicht die normalerweise erforderlichen zehn Jahre legalen Aufenthalts nachweisen kann, um sich auf den Schutz des Privatlebens nach Artikel 8 EMRK zu berufen. Allerdings liegt eine besonders erfolgreiche Integration vor, die eine Ausnahme rechtfertigt. Die Richter betonen, dass sie die italienische Sprache beherrscht, erfolgreich zwei Berufsausbildungen absolviert hat, finanziell unabhängig ist und nie straffällig wurde.
Das Gericht kommt zum Schluss, dass eine Rückkehr nach Brasilien unverhältnismäßige Folgen für die Frau hätte, die ihr gesamtes Jugend- und frühes Erwachsenenleben in der Schweiz verbracht hat. Ein öffentliches Interesse, das gegen ihren Verbleib sprechen würde, sei nicht erkennbar. Die Tessiner Behörden müssen ihr nun eine Aufenthaltsbewilligung erteilen.