Symbolbild
Brasilianischer Mann darf in der Schweiz bleiben nach erfolgreicher Integration
Ein 25-jähriger Brasilianer, der seit seinem 10. Lebensjahr in der Schweiz lebt, erhält ein Aufenthaltsrecht. Das Bundesgericht anerkennt seine gelungene Integration trotz abgelaufenem Aufenthaltstitel.

Der 25-jährige Brasilianer kam 2009 als 10-jähriger Junge in die Schweiz, um bei seiner Mutter zu leben. Diese hatte durch ihre Heirat mit einem italienischen Staatsbürger eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Nach der Scheidung seiner Mutter im Jahr 2015 wurde auch sein eigener Aufenthaltstitel nicht mehr verlängert, obwohl er rechtzeitig einen Verlängerungsantrag gestellt hatte.

Trotz des fehlenden Aufenthaltstitels setzte der junge Mann seine Ausbildung fort. Er schloss erfolgreich die Handelsschule ab und erhielt sowohl ein kantonales Handelsmaturitätszeugnis als auch ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Kaufmann. Anschließend absolvierte er eine Bankenausbildung und wurde schließlich von seinem Arbeitgeber unbefristet angestellt. Zudem engagierte er sich seit 2013 in einem Sportverein für Thai-Boxing und nahm an nationalen und internationalen Wettkämpfen teil.

Das Bundesgericht würdigte diese erfolgreiche Integration und erkannte sein Recht auf Achtung des Privatlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention an. Es betonte, dass der Mann seit seiner Kindheit in der Schweiz lebt, die Landessprache beherrscht, seine gesamte schulische und berufliche Ausbildung in der Schweiz absolviert hat und einen festen Arbeitsplatz gefunden hat. Er hat nie Sozialhilfe bezogen, hat keine Schulden und wurde nie strafrechtlich verurteilt.

Das Gericht kam zum Schluss, dass eine Rückkehr in sein Herkunftsland erhebliche negative Folgen für ihn hätte, die durch kein öffentliches Interesse gerechtfertigt wären. Sein privates Interesse am Verbleib in der Schweiz sei daher erheblich und entscheidend. Die Tessiner Migrationsbehörde wurde angewiesen, dem Mann eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_424/2023