Symbolbild
Bolivianerin muss trotz schwerer Erkrankung in Heimat zurückkehren
Eine an Polyarthritis erkrankte Frau aus Bolivien darf mit ihren Kindern nicht in der Schweiz bleiben. Das Bundesgericht sieht keine ausreichende Abhängigkeit von ihrer in der Schweiz lebenden Mutter.

Eine bolivianische Frau, die an schwerer Polyarthritis leidet und im Rollstuhl sitzt, muss mit ihren beiden Kindern in ihre Heimat zurückkehren. Die 40-jährige Frau war 2023 mit einem Touristenvisum in die Schweiz eingereist, um ihre Mutter zu besuchen, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Nach einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands beantragte sie eine Aufenthaltsbewilligung für sich und ihre Kinder.

Das Bundesgericht bestätigte nun die Entscheidungen der Vorinstanzen, die den Antrag abgelehnt hatten. Obwohl die Frau an einer schweren chronischen Erkrankung leidet, die bereits im Alter von 14 Jahren diagnostiziert wurde, sah das Gericht keine ausreichende Grundlage für ein Aufenthaltsrecht. Die Richter betonten, dass die Erkrankte bereits in Bolivien medizinisch behandelt wurde und dort mehrere Operationen hatte.

Entscheidend für das Urteil war, dass kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zur Mutter nachgewiesen werden konnte. Für ein Aufenthaltsrecht nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention wäre es notwendig gewesen zu belegen, dass nur die Mutter die erforderliche Hilfe leisten kann. Das Gericht stellte fest, dass nicht bewiesen wurde, dass die Frau ihre täglichen Grundbedürfnisse nicht selbst erfüllen könnte. Auch für die Betreuung der Kinder sei keine zwingende Unterstützung durch die Großmutter nachgewiesen worden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_611/2025