Eine 53-jährige Frau, die seit ihrer Geburt vollständig blind ist, hat vor dem Bundesgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Die Informatikerin und dreifache Mutter hatte 2023 bei der IV eine Rente beantragt, nachdem sie seit 2019 als Direktorin ihrer eigenen Eventfirma nur noch einen Monatslohn von 300 Franken erzielen konnte. Die IV lehnte den Antrag ab, weil kein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hatte.
Das Bundesgericht kritisierte nun die mangelhaften medizinischen Abklärungen im Fall. Der IV-eigene medizinische Dienst hatte lediglich eine "medizinisch-theoretische" Arbeitsfähigkeit von 100 Prozent festgestellt, ohne die konkreten Auswirkungen der Blindheit auf die berufliche Leistungsfähigkeit zu untersuchen. Die Richter betonten, dass die Tatsache, dass die Frau als Selbständige arbeitet und ihren Rhythmus anpassen kann, nicht automatisch eine volle Arbeitsfähigkeit bedeutet.
Die IV muss nun eine spezialisierte Begutachtung veranlassen, um die funktionellen Einschränkungen durch die Blindheit - wie langsamere Arbeitsgeschwindigkeit, erhöhte Ermüdbarkeit und Hilfsbedarf bei bestimmten Aufgaben - konkret zu bewerten. Zudem soll geklärt werden, ob die Frau ihren ursprünglich erlernten Beruf als Informatikerin aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben hat. Das Bundesgericht hat den Fall zur Neubeurteilung an die IV zurückgewiesen.