Am 6. Februar 2026 informierte ein Mann das Bundesgericht, dass er seine zuvor eingereichte Beschwerde in der Rechtssache 7B_1375/2025 zurückziehen möchte. Das Gericht nahm diesen Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall aus seinem Register.
Da der Mann seine Beschwerde zurückgezogen hat, gilt er rechtlich als unterliegende Partei. Daher muss er die Gerichtskosten tragen. Das Bundesgericht hat diese Kosten auf 300 Franken festgesetzt. Bei der Festlegung der Höhe berücksichtigte das Gericht den bis dahin erfolgten Arbeitsaufwand im Verfahren.
Die ursprüngliche Beschwerde richtete sich gegen eine Entscheidung der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg vom 24. November 2025. Der Inhalt dieser kantonalen Entscheidung betraf eine Verfügung über die Nichtanhandnahme eines Verfahrens. Weitere Details zum Inhalt des Falls gehen aus dem Bundesgerichtsentscheid nicht hervor.