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Mann muss sich in der Schweiz krankenversichern
Ein Mann wollte sich von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, da er sich nicht ausreichend mit dem Vorbescheid auseinandersetzte.

Ein Mann hatte bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich ein Gesuch um Befreiung von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht eingereicht. Die Behörde lehnte dieses Gesuch ab und stellte fest, dass er bereits seit dem 1. November 2023 der Versicherungspflicht in der Schweiz untersteht.

Nachdem das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich diese Entscheidung bestätigt hatte, legte der Mann Beschwerde beim Bundesgericht ein. In seiner Beschwerde vom 21. Oktober 2025 setzte er sich jedoch nicht mit den Begründungen des Sozialversicherungsgerichts auseinander. Das Bundesgericht forderte ihn auf, den Mangel der fehlenden Bezugnahme auf den vorinstanzlichen Entscheid zu beheben, was er trotz zweier weiterer Eingaben nicht tat.

Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerde den inhaltlichen Mindestanforderungen nicht genügt. Eine Beschwerde muss konkret auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids eingehen und im Einzelnen aufzeigen, welche rechtlichen Vorschriften die Vorinstanz verletzt haben soll. Da der Mann in seinen Eingaben keine rechtsgenügliche Auseinandersetzung mit den Erwägungen im angefochtenen Urteil vorlegte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde verzichtet.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_613/2025