Eine mongolische Staatsangehörige, die 2015 einen in der Schweiz lebenden Italiener geheiratet hatte, ist im Kampf um ihr Aufenthaltsrecht gescheitert. Die Frau war 2017 zu ihrem Ehemann in die Schweiz gezogen und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Nach der Trennung des Paares im November 2022 wollte sie ihr Aufenthaltsrecht verlängern lassen.
Das Migrationsamt des Kantons Zürich lehnte ihr Gesuch jedoch ab. Die Behörden begründeten dies mit der ungenügenden Integration der Frau: Sie hatte erst im Juli 2023 eine Teilzeitstelle angetreten, verfügte nur über geringe Deutschkenntnisse (A1 schriftlich, A2 mündlich) und war bis September 2023 von der Sozialhilfe abhängig gewesen. Zudem hatte sie erhebliche Schulden angehäuft.
Die Mongolin legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein und argumentierte, dass eine Rückkehr in ihr Heimatland für sie unzumutbar sei, da sie dort wieder in die Alkoholabhängigkeit abrutschen könnte. Während des laufenden Verfahrens vor dem Bundesgericht verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand jedoch dramatisch, und sie verstarb am 4. Oktober 2025. Das Bundesgericht schrieb daraufhin das Verfahren als erledigt ab, stellte aber in einer summarischen Prüfung fest, dass die Beschwerde ohnehin keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.