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Schwere Unfälle auf Obwaldner Schlittelweg enden vor Bundesgericht
Publiziert am 2025-04-22
Nach einem folgenschweren Schlittelunfall an Silvester 2017 muss der ehemalige Pisten- und Rettungschef der Sportbahnen vor Gericht. Das Bundesgericht hebt die Einstellung des Strafverfahrens auf und ordnet eine Anklage wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung an.

Am Silvesterabend 2017 verunglückten zwei Personen schwer auf dem Schlittelweg der Sportbahnen in Obwalden. Sie verloren nach einer Rechtskurve die Kontrolle über ihren Schlitten, gerieten auf die Skipiste und stürzten. Eine Person erlitt eine Schädelbasisfraktur mit Mittelgesichtsfrakturen und ist seither dauerhaft invalid, die andere trug Wirbelfrakturen und eine Handverletzung davon. Das Strafverfahren gegen den damaligen Pisten- und Rettungschef wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, was das Obergericht Obwalden bestätigte.

Das Bundesgericht hebt nun diese Entscheidung auf und verlangt die Anklageerhebung. Mehrere Umstände lassen das Gericht an einer klaren Beweislage zweifeln: Der Schlittelweg war zwar offiziell ab 17.06 Uhr gesperrt, doch die Schlittenvermietung und der Seilbahntransport liefen weiter. Zudem war im Internet ein Werbeflyer einsehbar, der das Schlitteln bis 22 Uhr ankündigte, und in der nur über den Schlittelweg erreichbaren Berghütte fand ein öffentlicher Silvesteranlass statt.

Besonders kritisch sieht das Bundesgericht die widersprüchlichen Angaben zur Sperrung des Weges. Der Geschäftsführer der Sportbahnen nannte schlechte Schnee- und Pistenverhältnisse als Grund, während der Pisten- und Rettungschef aussagte, das Silvesterschlitteln sei wegen des Wochentags abgesagt worden und das Wetter sei gut gewesen. Das Bundesgericht hält es für wenig lebensnah, dass alle Teilnehmer des Silvesteranlasses in der Berghütte vor 17.06 Uhr dort eingetroffen und bis zur Wiedereröffnung des Weges um 1 Uhr morgens geblieben sein sollen.

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