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Mann muss Kostenvorschuss für Staatshaftungsklage zahlen
Ein Basler muss für seine Staatshaftungsklage gegen den Kanton einen Kostenvorschuss von 5000 Franken leisten. Seine Beschwerde gegen diese Anordnung wies das Bundesgericht ab.

Ein Mann hatte im Dezember 2025 ein Staatshaftungsgesuch an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gerichtet. Der Regierungsrat leitete dieses an das Zivilgericht Basel-Stadt weiter, das es als Schlichtungsgesuch entgegennahm. Die Schlichtungsbehörde stellte das Gesuch dem Kanton zu und forderte den Mann auf, einen Kostenvorschuss von 5000 Franken zu bezahlen.

Gegen diese Verfügung reichte der Mann Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er beantragte die Feststellung einer "institutionellen Befangenheit" und einer "qualifizierten Rechtsverweigerung". Zudem verlangte er, dass sein Fall an ein ausserkantonales Gericht überwiesen werden sollte. Er kritisierte unter anderem, dass sich das Appellationsgericht Basel-Stadt zu Unrecht für zuständig erklärt habe.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es stellte fest, dass das Zivilgericht Basel-Stadt ein erstinstanzliches Gericht ist und nicht eine letzte kantonale Instanz, wie es das Gesetz für Beschwerden ans Bundesgericht voraussetzt. Der Mann hätte zuerst den kantonalen Instanzenzug ausschöpfen und sich ans Appellationsgericht wenden müssen. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass Ausstandsbegehren nicht gegen ein ganzes Gericht oder eine ganze Abteilung gestellt werden können.

Das Bundesgericht verzichtete auf die Erhebung von Gerichtskosten. Es überwies den Fall nicht an eine andere kantonale Behörde, da aus der angefochtenen Verfügung nicht klar hervorging, welche Rechtsmittel zur Verfügung standen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_34/2026