Die Mutter eines Jungen mit kognitiver Beeinträchtigung hatte ihren Ex-Mann wegen möglicher Misshandlung und sexueller Übergriffe gegen den gemeinsamen Sohn angezeigt. Sie berichtete, der Junge habe ihr mitgeteilt, dass sein Vater ihn geschlagen und sexuell berührt habe. Zudem habe der Vater dem Kind Geld angeboten, wenn es sich selbst berühre.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren wegen Tätlichkeiten und sexueller Handlungen mit Kindern. Der Versuch, das Kind anzuhören, scheiterte jedoch aufgrund seiner Beeinträchtigung. Auch die Psychologin des Kindes teilte mit, dass eine Befragung nicht möglich sei. Der Vater bestritt alle Vorwürfe.
Nach Prüfung aller Umstände stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Das Kantonsgericht und später das Bundesgericht bestätigten diese Entscheidung. Die Gerichte stellten fest, dass keine konkreten Beweise für die Vorwürfe vorlagen. Die medizinischen Berichte enthielten nur Aussagen, die die Mutter dem Arzt mitgeteilt hatte. Zudem wiesen die Akten auf ein sehr konfliktreiches Verhältnis zwischen den Eltern hin, wobei mehrere Fachpersonen die Möglichkeit einer unbeabsichtigten Beeinflussung des Kindes durch die Mutter nicht ausschlossen.
Das Bundesgericht betonte, dass eine Verurteilung bei einer Anklageerhebung unwahrscheinlich wäre. Es wies jedoch darauf hin, dass das Verfahren wieder aufgenommen werden könnte, falls neue Beweise auftauchen sollten.