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Türkischer Staatsangehöriger verliert Niederlassungsbewilligung wegen Schulden
Ein in der Schweiz geborener Türke muss seine Niederlassungsbewilligung abgeben. Das Bundesgericht bestätigte die Rückstufung wegen seiner hohen, selbstverschuldeten Verschuldung.

Der 1987 in der Schweiz geborene türkische Staatsangehörige hatte seit 1991 eine Niederlassungsbewilligung. Das Aargauer Migrationsamt widerrief diese im September 2021 und stufte ihn auf eine Aufenthaltsbewilligung zurück. Grund dafür war seine hohe Verschuldung: Per Februar 2024 waren 90 nicht getilgte Verlustscheine im Umfang von rund 143'000 Franken registriert, dazu kamen offene Betreibungen von über 50'000 Franken.

Das Bundesgericht bestätigte nun diesen Entscheid. Es sah die Verschuldung als mutwillig an, da der Mann trotz IV-Rente seit 2016 seine Schulden nicht abbaute, sondern weiter anhäufte. Auch eine ausländerrechtliche Verwarnung von 2014 zeigte keine Wirkung. Der Mann hatte zudem eine lange Vorgeschichte mit Straftaten und wurde auch nach 2019 mehrfach verurteilt.

Die Richter beurteilten die Rückstufung als verhältnismässig. Sie berücksichtigten, dass der Mann zwar seit seiner Geburt in der Schweiz lebt und hier familiäre Bindungen hat, aber sein Aufenthalt durch die Maßnahme nicht gefährdet sei. Eine bloße Verwarnung wäre nach Ansicht des Gerichts nicht wirksam genug gewesen, da frühere Warnungen keine Verhaltensänderung bewirkt hatten. Die Rückstufung soll den Mann nun nachdrücklich an seine Integrationsverpflichtungen erinnern.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_444/2025