Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafen für eine Mutter und ihren Sohn bestätigt, die gemeinsam ein ausgeklügeltes Betrugssystem betrieben haben. Die Frau wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, ihr Sohn erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten.
Die Mutter hatte gezielt ältere, alleinstehende Männer über Kontaktanzeigen gesucht und ihnen eine ernsthafte Liebesbeziehung vorgetäuscht. Sie baute ein Vertrauensverhältnis auf und versprach einem 75-jährigen Witwer sogar die Heirat. In Wahrheit ging es ihr nur darum, an das Geld der Männer zu kommen. Einem Mann entlockte sie insgesamt 169.000 Franken, einem anderen 100.000 Franken als angebliches Darlehen. Das Geld verwendete sie zusammen mit ihrem Sohn für einen luxuriösen Lebensstil.
Zusätzlich verkaufte das Duo pornografisches Bild- und Videomaterial, das sie zuvor auf einer Plattform erworben hatten. Obwohl dieses Material nur für den privaten Gebrauch bestimmt war, boten sie es unter falscher Identität kommerziell an und erzielten damit einen Umsatz von über 300.000 Franken. Das Bundesgericht bestätigte, dass dies eine gewerbsmässige Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Richter wiesen alle Einwände der Verurteilten zurück und bestätigten die Strafen, wobei sie die lange Verfahrensdauer von fast sieben Jahren mit einer Reduktion der Freiheitsstrafen um jeweils drei Monate berücksichtigten.