Symbolbild
Mieter verliert Beschwerde wegen nicht bezahltem Gerichtskostenvorschuss
Ein Mieter wollte gegen Verfügungen des Berner Obergerichts vorgehen. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, weil er den geforderten Kostenvorschuss nicht bezahlte.

Ein Mieter hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen zwei Verfügungen des Obergerichts des Kantons Bern eingelegt. Die Verfügungen stammten vom 24. Juni und 1. Juli 2025 und betrafen einen Mietrechtsstreit. Der Mann reichte seine Beschwerde am 13. Juli 2025 ein und sandte danach noch weitere Eingaben an das Gericht.

Das Bundesgericht forderte den Mieter mit Verfügung vom 15. Juli 2025 auf, bis zum 29. August 2025 einen Kostenvorschuss von 300 Franken zu bezahlen. Da der Mieter diese Frist verstreichen ließ, ohne den Betrag zu überweisen, setzte ihm das Gericht am 5. Januar 2026 eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 20. Januar 2026. Dabei wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbezahlung auf seine Beschwerde nicht eingetreten würde.

Nachdem der Mieter auch innerhalb dieser Nachfrist den Kostenvorschuss nicht leistete, entschied das Bundesgericht, auf die Beschwerde nicht einzutreten. Die Gerichtskosten von 200 Franken wurden dem Mieter auferlegt. Das Urteil wurde am 3. Februar 2026 gefällt und den Parteien sowie dem Obergericht des Kantons Bern schriftlich mitgeteilt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_354/2025