Ein Mieterpaar aus Baden (AG) muss seine 4,5-Zimmerwohnung verlassen, nachdem ihre Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen wurde. Die Vermieterin hatte bereits im Juni 2025 beim Bezirksgericht Baden erfolgreich die Feststellung erwirkt, dass das Mietverhältnis Ende November 2024 aufgelöst worden war. Das Gericht hatte die Mieter verpflichtet, die Wohnung innerhalb von zehn Tagen nach Rechtskraft des Entscheids zu räumen.
Nachdem das Mieterpaar gegen diesen Entscheid Berufung eingelegt hatte, wies das Obergericht des Kantons Aargau diese im November 2025 ab. Die Mieter wandten sich daraufhin an das Bundesgericht, um den Entscheid anzufechten. Ihre Beschwerde reichten sie am 9. Januar 2026 ein.
Das Bundesgericht trat jedoch auf die Beschwerde nicht ein, da sie den formalen Anforderungen nicht genügte. Laut Bundesgericht muss eine Beschwerde hinreichend begründet sein und unter Bezugnahme auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids darlegen, inwiefern dieser Recht verletzt. Die Eingabe der Mieter erfüllte diese Voraussetzungen nicht. Die Gerichtskosten von 800 Franken wurden den Mietern unter solidarischer Haftung auferlegt.