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Bundesgericht stoppt Beschwerdeflut eines querulatorischen Mannes
Ein Mann, der systematisch unbegründete Beschwerden einreicht, scheitert erneut vor Bundesgericht. Die Richter verweigern ihm den Erlass von Verfahrenskosten und warnen ihn vor weiteren Eingaben.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der den Erlass von Verfahrenskosten in Höhe von 300 Franken beantragt hatte. Der Mann hatte ursprünglich bei der Gerichtskasse des Kantons Solothurn um Erlass der Kosten gebeten, die ihm in einem Ausstandsverfahren auferlegt worden waren. Er begründete sein Gesuch mit seiner schwierigen finanziellen Lage. Das Obergericht des Kantons Solothurn lehnte seinen Antrag jedoch ab.

In seiner Entscheidung stellte das Bundesgericht fest, dass der Mann systematisch gegen für ihn ungünstige Entscheide Beschwerde einlegt, ohne dabei die formellen Anforderungen zu erfüllen. Die Richter verwiesen auf zahlreiche frühere Fälle aus dem Jahr 2025, in denen der Mann bereits ähnlich vorgegangen war. Das Gericht bewertete sein Verhalten als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich.

Die aktuelle Beschwerde erfüllte laut Bundesgericht offensichtlich nicht die Anforderungen an eine hinreichende Begründung. Zudem wies das Gericht auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit ab und auferlegte ihm Gerichtskosten von 1'200 Franken. Das Bundesgericht warnte den Mann ausdrücklich, dass querulatorische oder rechtsmissbräuchliche Beschwerden unzulässig sind und das Gericht auf solche Eingaben nicht eintritt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_27/2026