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Arbeitgeber muss trotz unvollständiger Berufung Lohnzahlungen leisten
Ein Arbeitgeber wollte ein Urteil zur Zahlung ausstehender Beträge an seinen Mitarbeiter anfechten. Das Bundesgericht wies seine Eingabe wegen mangelhafter Begründung zurück.

Das Arbeitsgericht Winterthur hatte am 19. August 2025 entschieden, dass ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter verschiedene Geldbeträge zahlen muss. Der genaue Hintergrund des Streits geht aus dem Urteil nicht hervor, es handelte sich aber offenbar um ausstehende Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis.

Der Arbeitgeber versuchte, gegen dieses Urteil vorzugehen und reichte beim Obergericht des Kantons Zürich eine Berufung ein. Das Obergericht trat jedoch auf diese Berufung gar nicht erst ein, weil die Begründung als unzureichend bewertet wurde. Der Arbeitgeber hatte offenbar nicht ausreichend dargelegt, warum das Urteil des Arbeitsgerichts falsch sein sollte.

Daraufhin wandte sich der Arbeitgeber an das Bundesgericht, um den Entscheid des Obergerichts anzufechten. Doch auch hier scheiterte er aus formalen Gründen. Das Bundesgericht stellte fest, dass seine Eingabe vom 26. Dezember 2025 die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nicht erfüllte. Der Arbeitgeber muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken übernehmen und bleibt zur Zahlung der ursprünglich geforderten Beträge an seinen Mitarbeiter verpflichtet.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4D_251/2025