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Sportler erhält keine Versicherungsleistung für Knieverletzung beim Jiu Jitsu
Ein Mann verletzte sich beim Brazilian Jiu Jitsu-Training am Knie. Das Bundesgericht bestätigte, dass die Mobiliar keine Leistungen zahlen muss, da die Verletzung überwiegend auf Abnützung zurückzuführen sei.

Ein 1999 geborener ICT System Engineer verletzte sich am 15. November 2023 während eines Brazilian Jiu Jitsu-Trainings am linken Knie. Die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft, bei der er über seinen Arbeitgeber gegen Unfälle versichert war, lehnte eine Leistungspflicht ab. Die Versicherung argumentierte, dass weder ein Unfall noch eine unfallähnliche Körperschädigung vorliege.

Nach einer MRI-Untersuchung diagnostizierte man eine Meniskusläsion, die laut dem beratenden Facharzt der Mobiliar jedoch überwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sei. Entscheidend war dabei, dass der Sportler selbst angegeben hatte, in den letzten fünf Jahren bereits wiederholt Blockaden im Knie erlebt zu haben. Zudem betrieb er intensiven Sport mit vier- bis achtmaligem Fitness- und Jiu Jitsu-Training pro Woche.

Am 4. Dezember 2023 erlitt der Mann eine weitere Knieverletzung beim Bücken, wobei eine MRI-Untersuchung eine Korbhenkelruptur des Innenmeniskus zeigte. Das Bundesgericht folgte der Einschätzung der Vorinstanz, dass diese Ruptur erst bei diesem zweiten Vorfall entstanden sei und nicht beim Jiu Jitsu-Training. Die vom Sportler nachträglich eingereichte ärztliche Stellungnahme konnte daran nichts ändern, da sie im Widerspruch zu früheren Berichten desselben Arztes stand und die hohe sportliche Vorbelastung nicht berücksichtigte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 8C_9/2025