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Frau muss nach Rückzug ihrer Beschwerde Gerichtskosten tragen
Eine Frau zog ihre Beschwerde gegen ein Urteil zurück, wollte aber trotzdem nicht für die Gerichtskosten aufkommen. Das Bundesgericht wies ihr Anliegen ab.

Eine Frau hatte gegen ein Urteil im Zusammenhang mit einer Geldforderung von 833.95 Franken Beschwerde eingelegt. Zehn Tage nach Einreichung der Beschwerde zog sie diese jedoch zurück. Gleichzeitig beschwerte sie sich darüber, dass das erstinstanzliche Gericht sie zur Zahlung von 400 Franken an die Gegenpartei verurteilt hatte.

Das Kantonsgericht Neuenburg stellte das Verfahren daraufhin ein und erklärte, dass es nach dem Rückzug der Beschwerde nicht mehr auf die Einwände der Frau eingehen könne. Die Frau wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und forderte die Aufhebung der Zahlungsverpflichtung sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es stellte fest, dass die Frau keine ausreichend begründeten verfassungsmäßigen Rechte geltend gemacht hatte, die verletzt worden sein könnten. Zudem stützte sie sich auf zahlreiche Tatsachen, die vom Kantonsgericht nicht festgestellt worden waren. Da die Beschwerde offensichtlich aussichtslos war, wurde auch der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Die Frau muss die Gerichtskosten von 300 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4D_232/2025