Symbolbild
Kleines Unternehmen muss Zahlung an Gläubiger leisten
Eine Genfer Firma wollte die Fortsetzung einer Betreibung verhindern. Das Bundesgericht bestätigt jedoch den kantonalen Entscheid, dass die Firma zahlen oder eine Klage einreichen muss.

Eine kleine Firma aus Genf, A.________ SA, wehrte sich gegen eine Betreibung, die von einem großen Unternehmen, B.________ AG, eingeleitet wurde. Das Genfer Gericht hatte zunächst die vorläufige Aufhebung des Rechtsvorschlags angeordnet, was bedeutet, dass die Betreibung fortgesetzt werden konnte.

Die betroffene Firma legte gegen diesen Entscheid Beschwerde ein und beantragte, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung haben sollte. Dies hätte bedeutet, dass die Betreibung während des laufenden Beschwerdeverfahrens nicht fortgesetzt werden könnte. Das Genfer Kantonsgericht lehnte diesen Antrag jedoch ab, woraufhin die Firma ans Bundesgericht gelangte.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Es stellt fest, dass die Firma vor dem Kantonsgericht nicht ausreichend dargelegt hatte, dass sie durch die Zahlung in finanzielle Schwierigkeiten geraten würde oder dass sie das Geld nicht zurückerhalten könnte, falls sie den Prozess gewinnen sollte. Das Gericht betont zudem, dass die Firma eine Klage auf Befreiung von der Schuld hätte einreichen können, um die Fortsetzung der Betreibung zu verhindern.

Die Beschwerde scheiterte letztlich daran, dass die Firma ihre Argumente nicht korrekt vorgebracht hatte und ihre Behauptungen vor dem Bundesgericht nicht mit präzisen Verweisen auf die kantonalen Akten belegen konnte. Das Bundesgericht erklärte daher die Beschwerde für unzulässig und auferlegte der Firma die Gerichtskosten von 800 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_603/2025