Der 43-jährige Nigerianer kam 2002 in die Schweiz und erhielt 2012 die Niederlassungsbewilligung. Im Jahr 2019 wurde er wegen qualifiziertem, banden- und gewerbsmässigem Drogenhandel sowie gewerbsmässiger Geldwäscherei zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern widerrief daraufhin seine Niederlassungsbewilligung und wies ihn aus der Schweiz weg.
Das Bundesgericht bestätigte nun diesen Entscheid. Bei der Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen fiel besonders die Schwere der Straftat ins Gewicht. Auch frühere Verurteilungen zwischen 2002 und 2006 zeigten, dass sich der Mann durch Strafen nicht nachhaltig beeindrucken liess. Dass er seit 2015 nicht mehr straffällig wurde, relativierte das Gericht, da er sich lange im Strafvollzug befand und später unter dem Druck des ausländerrechtlichen Verfahrens stand.
Auf der anderen Seite berücksichtigte das Gericht die 23-jährige Anwesenheit des Mannes in der Schweiz. Seine wirtschaftliche und soziale Integration bewertete es jedoch als unzureichend. Trotz Vollzeitstelle als Hilfsarbeiter hatte er noch erhebliche Schulden. Auch seine familiären Bindungen – ein volljähriger Sohn in der Schweiz und eine Verlobte ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht – konnten das öffentliche Interesse an seiner Wegweisung nicht aufwiegen. Das Gericht beurteilte eine Rückkehr nach Nigeria als zumutbar, da der Mann dort aufgewachsen ist, die Sprache spricht und noch Verwandte hat.