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Arzt verliert Bewilligung nach sexuellen Übergriffen auf Patientinnen
Das Bundesgericht bestätigt den Entzug der Berufsausübungsbewilligung eines Arztes, der Patientinnen sexuell missbraucht hat. Die Richter halten die Massnahme trotz der einschneidenden Folgen für verhältnismässig.

Ein Arzt mit Facharzttiteln in Allgemeiner Innerer Medizin und Angiologie verliert seine Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung im Kanton Schwyz endgültig. Der Mediziner war 2020 wegen mehrfacher sexueller Nötigung und Schändung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden. Er hatte bei einer langjährigen Patientin nahtlos von medizinisch scheinbar indizierten Berührungen zu sexuellen Handlungen übergegangen, sie geküsst, im Intimbereich berührt und in seine Selbstbefriedigung einbezogen.

Auch bei zwei weiteren Patientinnen hatte er laut Gericht unangemessene Massagen durchgeführt, die fliessend in sexuell gefärbte Handlungen übergegangen seien. Das Obergericht Zürich hatte sein Verhalten als "hinterhältig, ausnützend und verwerflich" bezeichnet. Zudem hatte der Arzt gegen Meldepflichten verstossen, die ihm nach Bekanntwerden der Vorwürfe auferlegt worden waren.

Das Bundesgericht bestätigt, dass bei fehlender Vertrauenswürdigkeit grundsätzlich auch mildere Massnahmen als der komplette Bewilligungsentzug geprüft werden müssen. Im vorliegenden Fall seien die Verfehlungen jedoch so gravierend, dass nur der definitive Entzug in Frage komme. Obwohl die Taten fast zehn Jahre zurückliegen und der Entzug für den 59-jährigen Arzt einschneidende berufliche und finanzielle Folgen hat, überwiegt nach Ansicht der Richter das öffentliche Interesse am Schutz der Patientinnen und des Vertrauens ins Gesundheitssystem.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_630/2024