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Mann bleibt in Untersuchungshaft nach Messerangriff
Ein Mann muss nach einem Messerangriff weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid der Zürcher Behörden und sah eine Fluchtgefahr als gegeben an.

Ein Mann, der seit Juni 2025 in Untersuchungshaft sitzt, bleibt vorerst hinter Gittern. Ihm wird vorgeworfen, einem anderen Mann mit einem Klappmesser in den Unterbauch gestochen und mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchter schwerer Körperverletzung beziehungsweise versuchter Tötung.

Der Beschuldigte hatte ein Haftentlassungsgesuch eingereicht, das sowohl vom Zwangsmassnahmengericht als auch vom Obergericht des Kantons Zürich abgelehnt wurde. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt und die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Die Richter sahen eine erhebliche Fluchtgefahr als gegeben an.

Als ausschlaggebend für die Fluchtgefahr bewertete das Gericht mehrere Faktoren: Der Mann hat enge familiäre Beziehungen nach Deutschland, während seine Bindungen zur Schweiz trotz eines 14-jährigen Aufenthalts schwach sind. Er lebt auf der Strasse, ist von der Sozialhilfe abhängig und hat in der Schweiz kaum soziale Kontakte. Zudem ist er mehrfach vorbestraft, wobei der aktuelle Tatvorwurf deutlich schwerer wiegt als seine früheren Delikte.

Auch die vom Beschuldigten vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen wie elektronische Fußfessel, Meldepflicht oder Schriftensperre wurden vom Gericht als unzureichend eingestuft. Angesichts der offenen Grenzen im Schengenraum könnten diese Maßnahmen eine Flucht nicht wirksam verhindern. Das Bundesgericht sah die Untersuchungshaft daher als verhältnismäßig und notwendig an.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_40/2026