Ein Mann, der seit August 2024 in Haft sitzt, muss weiter hinter Gittern bleiben. Ihm wird versuchte vorsätzliche Tötung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Nachdem das Kantonsgericht Schaffhausen einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine stationäre Massnahme zurückgewiesen hatte, wurde die bestehende Sicherheitshaft in Untersuchungshaft umgewandelt.
Der Mann hatte gegen diese erneute Haftanordnung Beschwerde eingelegt. Er kritisierte vor allem, dass kein ordnungsgemässes Haftverfahren durchgeführt worden sei, da er nicht persönlich angehört wurde. Das Bundesgericht wies diese Beschwerde nun zurück und bestätigte die Haftanordnung.
In seiner Begründung erklärt das Bundesgericht, dass bei einem Wechsel von Sicherheits- zu Untersuchungshaft keine erneute mündliche Anhörung nötig sei. Da der Mann bereits seit über einem Jahr in Haft sitze und sich mehrfach zu den Vorwürfen äussern konnte, sei sein rechtliches Gehör durch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme ausreichend gewahrt worden. Zudem bestehe weiterhin dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr.
Das Bundesgericht betonte, dass es sich bei der Umwandlung von Sicherheits- in Untersuchungshaft faktisch nur um eine Haftverlängerung unter anderem Titel handelt. In solchen Fällen sei ein schriftliches Verfahren ausreichend, solange keine neuen wesentlichen Umstände vorliegen, die eine persönliche Anhörung erfordern würden.