Symbolbild
Frau muss trotz Konflikten mit Behörden bei offiziellen Betreuern bleiben
Eine Genferin wollte einen privaten Anwalt statt staatliche Betreuer als Beistand. Das Bundesgericht lehnt dies ab, da die bisherigen Betreuer ihre Aufgaben gut erfüllt haben.

Eine 47-jährige Frau aus Genf muss weiterhin mit den ihr zugewiesenen staatlichen Betreuern zusammenarbeiten. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gegen einen Entscheid des Genfer Gerichts abgewiesen. Die Frau hatte beantragt, statt der beiden Mitarbeiter des Erwachsenenschutzdienstes einen privaten Anwalt als Beistand zu erhalten.

Die Frau leidet unter verschiedenen gesundheitlichen Problemen, darunter wiederkehrende Depressionen und emotional instabile Persönlichkeitszüge. Sie befindet sich in einem langjährigen Nachbarschaftskonflikt, der sich auf die Hausverwaltung und die Polizei ausgeweitet hat. Zudem droht ihr der Verlust ihrer Wohnung. In diesem Zusammenhang hat das Gericht im Februar 2023 eine Beistandschaft für sie eingerichtet, um ihr bei rechtlichen und administrativen Angelegenheiten zu helfen.

Die Frau behauptete, die Zusammenarbeit mit den staatlichen Betreuern verursache bei ihr schwere körperliche Beschwerden. Sie arbeite hingegen vertrauensvoll mit dem von ihr vorgeschlagenen Anwalt zusammen. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass ihre Behauptungen nicht mit konkreten Beweisen untermauert seien. Zudem hätten die bisherigen Betreuer ihre Aufgaben gut erfüllt und der Frau bereits in verschiedenen Bereichen geholfen, etwa bei der Beantragung von Sozialleistungen, der Schuldenregulierung und der Wohnungssuche.

Das Gericht stellte fest, dass die Frau generell Kommunikationsprobleme mit Behörden und Fachpersonen hat. Es gebe daher keine Garantie, dass ein Wechsel zu einem privaten Beistand die Situation verbessern würde. Die bestehende Beistandschaft bleibt somit in vollem Umfang bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_928/2025