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Steuerbehörde erhöht Gewinn einer Versicherungsfirma um 4 Millionen
Eine Versicherungsagentur hatte Provisionsansprüche von 4 Millionen Franken ausgebucht. Das Bundesgericht bestätigt, dass diese Buchung steuerlich nicht anerkannt werden kann.

Die A. AG, eine mittlerweile in Liquidation befindliche Versicherungsagentur, muss deutlich mehr Steuern bezahlen als sie ursprünglich deklariert hatte. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Unternehmens gegen eine massive Steuererhöhung abgewiesen.

Die Firma hatte in ihrer Steuererklärung 2017 einen steuerbaren Gewinn von rund 412'000 Franken angegeben. Bei einer Buchprüfung stellte die Steuerbehörde des Kantons Luzern jedoch fest, dass die Agentur Provisionsansprüche in Höhe von rund 4 Millionen Franken aus ihrer Buchhaltung entfernt hatte. Diese Provisionen, die der Firma von Versicherungsunternehmen zustanden, waren Ende 2016 noch als Forderungen in der Bilanz aufgeführt, wurden aber im September 2017 vollständig ausgebucht.

Die Versicherungsagentur begründete die Ausbuchung mit einer Kooperation mit einer anderen Firma, der die Kundenkartei übertragen worden sei. Zudem behauptete sie, die Forderungen seien teilweise doppelt verbucht worden oder bereits beglichen gewesen. Das Bundesgericht folgte jedoch der Ansicht der Vorinstanz, wonach die Firma ihre Behauptungen nicht ausreichend belegen konnte. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Forderungen, die Ende 2016 noch als werthaltig in der Bilanz standen, neun Monate später vollständig abgeschrieben werden mussten.

Das Gericht bestätigte daher die Aufrechnung der ausgebuchten Provisionsansprüche zum steuerbaren Gewinn. Die Versicherungsagentur muss nun auf einem Gewinn von über 4 Millionen Franken statt der ursprünglich deklarierten 412'000 Franken Steuern bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_440/2024