Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vaters abgewiesen, der die sofortige Umsetzung einer alternierenden Obhut für seine Tochter forderte. Ursprünglich hatte das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft entschieden, die Betreuung stufenweise von der alleinigen Obhut der Mutter zu einer alternierenden Obhut beider Eltern zu ändern. Die Mutter hatte jedoch gegen diesen Entscheid Beschwerde eingelegt und den Aufschub der Umsetzung beantragt.
Die Mutter begründete ihren Antrag mit einer Strafanzeige wegen angeblicher körperlicher Übergriffe durch den Vater. Die Kinderschutzgruppe des Universitäts-Kinderspitals beider Basel hatte daraufhin eine Gefährdungsmeldung eingereicht und ein begleitetes Besuchsrecht empfohlen. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft gab dem Antrag der Mutter statt und verschob die Umsetzung der alternierenden Obhut.
In seiner Begründung erklärte das Bundesgericht, dass der Vater sich nicht ausreichend mit den Argumenten des Kantonsgerichts auseinandergesetzt habe. Das Kantonsgericht hatte betont, dass die Konstanz der bisherigen Betreuung wichtig sei und häufige Veränderungen nicht im Kindeswohl lägen. Zudem sei wegen der noch ausstehenden schriftlichen Begründung des erstinstanzlichen Entscheids keine Hauptsachenprognose möglich. Angesichts des hochstrittigen Verhältnisses zwischen den Eltern und der vom Kinderschutz hervorgehobenen möglichen Gefährdung des Kindeswohls sei es sinnvoll, vorerst beim bestehenden Zustand zu bleiben, um die Situation zu beruhigen.