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Philippiner darf keinen Pflichtverteidiger für Verfahren wegen illegalem Aufenthalt
Ein Mann aus den Philippinen wollte einen kostenlosen Anwalt für sein Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt. Das Bundesgericht lehnt dies ab, da der Fall als Bagatelle gilt.

Ein philippinischer Staatsangehöriger, der seit 2013 in der Schweiz lebte, geriet mit den Behörden in Konflikt. Seine Aufenthaltsbewilligung war bereits 2017 abgelaufen. Nach mehreren erfolglosen Versuchen, seinen Aufenthalt zu legalisieren, wurde ihm 2023 eine neue Bewilligung verweigert und seine Ausreise angeordnet. Er hätte die Schweiz bis Januar 2025 verlassen müssen.

Als die Polizei ihn im Mai 2025 kontrollierte, stellte sie fest, dass er trotz Ausreisefrist noch im Land war. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und verurteilte ihn per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken. Der Mann legte Einsprache gegen den Strafbefehl ein und beantragte beim Gericht einen Pflichtverteidiger, was abgelehnt wurde.

Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung. Es hielt fest, dass kein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht, wenn es sich um einen Bagatellfall handelt. Als Bagatelle gelten Fälle, bei denen keine Freiheitsstrafe von mehr als vier Monaten oder keine Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen droht. Mit einer bedingten Geldstrafe von nur 30 Tagessätzen lag der Fall deutlich unter dieser Schwelle.

Die Argumente des Mannes, er sei besonders verletzlich, habe psychische Probleme und eine Verurteilung könnte negative Auswirkungen auf seinen Aufenthaltsstatus haben, überzeugten das Gericht nicht. Es stellte klar, dass die Straf- und die Aufenthaltsverfahren unabhängig voneinander sind und ein Eintrag im Strafregister eine normale Folge jeder Verurteilung darstellt, die keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger begründet.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 10. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_790/2025