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Mann muss für Diffamierung auf YouTube Busse zahlen
Ein Mann hatte in einem YouTube-Video einen Vater beschuldigt, seine Tochter entführt zu haben. Das Bundesgericht bestätigt nun die Verurteilung wegen Diffamierung.

Ein Mann wurde vom Bundesgericht wegen Diffamierung verurteilt, nachdem er in einem YouTube-Video einen Vater beschuldigt hatte, seine Tochter "absichtlich und geplant" entführt zu haben. In dem Video, das über 400 Mal angesehen wurde, bezeichnete er die angebliche Tat als "schmutzig" und veröffentlichte persönliche Daten des Kindes wie Name, Geburtsdatum und Nationalität.

Der Verurteilte hatte zudem die Mutter des Kindes interviewt, die weitere private Informationen über ihren Ex-Mann preisgab und ihn als "psychisch instabil" bezeichnete. Das Video trug den Titel "Einem Kind seine Mutter stehlen" und enthielt auch Informationen über ein anstehendes Sorgerechtsverfahren.

Vor Gericht argumentierte der Verurteilte erfolglos, er habe nicht gewusst, dass seine Aussagen ehrverletzend seien und das Video sei nur für ein russischsprachiges Publikum bestimmt gewesen. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass er sich der Tragweite seiner Anschuldigungen bewusst sein musste. Die Richter betonten, dass die Beschuldigung einer Straftat grundsätzlich ehrverletzend sei.

Der Verurteilte konnte weder beweisen, dass seine Behauptungen wahr waren, noch dass er ernsthafte Gründe hatte, sie für wahr zu halten. Er gab sogar zu, keine Nachforschungen angestellt zu haben, um die Richtigkeit der Aussagen der Mutter zu überprüfen. Das Bundesgericht bestätigte daher die Strafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken sowie die Zahlung von Schadenersatz und Verfahrenskosten an den Betroffenen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 10. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_467/2025