Symbolbild
Kameruner muss Schweiz nach gescheiterter Ehe verlassen
Ein Mann aus Kamerun darf nach seiner Scheidung nicht in der Schweiz bleiben. Das Bundesgericht sah weder Beweise für häusliche Gewalt noch eine stark erschwerte Rückkehr in sein Heimatland.

Der Kameruner kam 2017 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz, nachdem er eine Landsfrau mit Niederlassungsbewilligung geheiratet hatte. Die Ehe scheiterte jedoch schnell – bereits Ende 2018 trennte sich das Paar, 2021 wurde die Scheidung ausgesprochen. Danach heiratete der Mann erneut eine Kamerunerin, mit der er zwei Kinder hat.

Die Stadt Biel verweigerte dem Mann 2024 die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und verfügte seine Ausreise. Er legte dagegen Beschwerde ein und machte geltend, während der Ehe Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein. Zudem sei seine Wiedereingliederung in Kamerun stark gefährdet. Diese Argumente hätten ihm nach dem Ausländerrecht ein Bleiberecht trotz Scheidung sichern können.

Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Entscheidung der Vorinstanzen. Es stellte fest, dass der einzige nachgewiesene Vorfall erst nach dem Ende des Zusammenlebens stattgefunden hatte. Der Mann konnte keine überzeugenden Beweise für Gewalt während der Ehe vorlegen. Auch das ärztliche Attest, auf das er sich berief, war nicht ausreichend. Zudem sah das Gericht keine Gründe für eine erschwerte Wiedereingliederung in Kamerun, da der etwa 40-jährige Mann gesund sei, sein ganzes Leben bis 2017 dort verbracht habe und auf die Unterstützung seiner neuen Familie zählen könne.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 10. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_635/2025