Die Gemeinde Bulle im Kanton Freiburg plant einen gemischten Fuss- und Veloweg entlang der Route de la Part-Dieu. Der neue Weg soll 3 Meter breit werden und durch einen 1 Meter breiten Grünstreifen von der Strasse getrennt sein. Das Projekt erfordert unter anderem eine dauerhafte Nutzung von 1'890 Quadratmetern Land auf der Parzelle eines Landwirts.
Der betroffene Landwirt wehrte sich gegen das Projekt und schlug eine alternative südliche Variante vor. Diese hätte den Weg teilweise auf der anderen Strassenseite geführt und weniger Fruchtfolgeflächen beansprucht. Der Landwirt argumentierte, der geplante Weg sei unnötig, gefährlich und beeinträchtige den Zugang zu seinem Grundstück. Zudem würden wertvolle landwirtschaftliche Flächen verloren gehen.
Die kantonalen Behörden und das Bundesgericht lehnten die Einwände des Landwirts ab. Das Gericht stellte fest, dass die Gemeinde verschiedene Varianten sorgfältig geprüft hatte. Die gewählte Lösung biete die beste Sicherheit für Fussgänger und Radfahrer, da sie weniger Strassenüberquerungen erfordere. Obwohl das kantonale Landwirtschaftsamt Bedenken wegen der Fruchtfolgeflächen geäussert hatte, überwog das öffentliche Interesse an einer sicheren Verkehrsverbindung.
Das Bundesgericht bestätigte, dass die Einschränkungen für den Landwirt zumutbar seien. Die Zugänge zu seinem Grundstück blieben gewährleistet, auch wenn er künftig den Weg überqueren müsse. Der Landwirt muss nun den Bau des Velowegs auf seinem Grundstück akzeptieren.