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Arzt erhält keine Versicherungsleistungen für Rücken- und Hüftschmerzen
Ein Arzt verletzte sich bei einem Velounfall. Die Unfallversicherung verweigert Leistungen für seine Rücken- und Hüftbeschwerden. Das Bundesgericht bestätigt: Es fehlt ein Zusammenhang zwischen Unfall und Beschwerden.

Ein selbstständiger Arzt, Jahrgang 1941, kollidierte im Juni 2017 mit seinem Velo mit einem Sperrpfosten. In der Unfallmeldung gab er Verletzungen am Kopf, der rechten Hand und dem linken Bein an. Die Baloise Versicherung anerkannte ihre Leistungspflicht zunächst grundsätzlich, stellte aber im Februar 2020 die Taggeldzahlungen ein. Für den Zeitraum vom Dezember 2017 bis März 2019 sprach sie dem Arzt später noch Taggelder basierend auf einer 50-prozentigen Arbeitsunfähigkeit zu.

Umstritten war, ob die vom Arzt geltend gemachten Rücken- und Hüftbeschwerden mit dem Unfall zusammenhängen. Ein Gutachten des Rheumatologen Dr. B. kam zum Schluss, dass kein Zusammenhang bestehe. Der Arzt hatte erst ab Januar 2018 – also mehrere Monate nach dem Unfall – zunehmende Kreuzschmerzen angegeben. Die bildgebenden Untersuchungen zeigten keine strukturellen Befunde, die auf den Unfall zurückzuführen wären. Vielmehr handelte es sich um degenerative Veränderungen bei einer vorbestehenden Kyphoskoliose. Auch die Hüftprobleme seien bereits vor dem Unfall vorhanden gewesen.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug und anschließend das Bundesgericht folgten dieser Einschätzung. Die Richter wiesen die Einwände des Arztes zurück, wonach der Gutachter nicht über ausreichende Erfahrung verfüge. Auch der Hinweis auf einen Bericht seines behandelnden Chirurgen, der einen Zusammenhang vermutete, überzeugte nicht. Dieser hatte seine Einschätzung hauptsächlich darauf gestützt, dass die Beschwerden erst nach dem Unfall aufgetreten waren – was laut Gericht für den Beweis eines Kausalzusammenhangs nicht ausreicht.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 8C_682/2024