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Ehemann muss Ehefrau und Sohn trotz Urteilskorrektur weiter unterstützen
Das Bundesgericht korrigiert teilweise ein Urteil zu Unterhaltszahlungen eines wohlhabenden Ehemanns. Die Steuerlast der Ehefrau und des minderjährigen Sohnes muss neu berechnet werden.

Ein wohlhabender Ehemann wurde vom Waadtländer Kantonsgericht dazu verpflichtet, seiner getrennt lebenden Ehefrau und dem minderjährigen Sohn Unterhaltsbeiträge zu zahlen. Diese belaufen sich auf monatlich rund 10.300 Franken für die Ehefrau und 3.420 Franken für den Sohn bis April 2025, danach auf 9.690 Franken für die Ehefrau und 4.097 Franken für den Sohn.

Der Ehemann zog das Urteil vor Bundesgericht und verlangte eine deutliche Reduktion der Unterhaltsbeiträge. Er kritisierte unter anderem, dass das Kantonsgericht die Steuerlast seiner Ehefrau und des Sohnes nicht angepasst hatte, obwohl die Unterhaltsbeiträge gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil reduziert worden waren. Da die Steuerlast von der Höhe der Unterhaltsbeiträge abhängt, hätte sie neu berechnet werden müssen.

Das Bundesgericht gab dem Ehemann in diesem Punkt Recht. Die Richter hielten fest, dass die Beibehaltung der ursprünglich geschätzten Steuerlast trotz reduzierter Unterhaltsbeiträge willkürlich sei. Sie hoben das Urteil in diesem Punkt auf und wiesen die Sache zur Neuberechnung an das Kantonsgericht zurück.

Die weiteren Beschwerden des Ehemanns wies das Bundesgericht jedoch ab. So konnte er nicht nachweisen, dass das Kantonsgericht sein Besuchsrecht und seine Sparquote falsch beurteilt hatte. Der Ehemann hatte monatlich rund 20.800 Franken gespart, was bei der Berechnung der Unterhaltsbeiträge berücksichtigt wurde. Die Verfahrenskosten wurden zwischen den Parteien aufgeteilt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_262/2025