Ein Mann hatte am 17. November 2025 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern eingereicht. Wie bei Gerichtsverfahren üblich, wurde er aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen. Das Gericht setzte ihm dafür eine Frist bis zum 5. Dezember 2025.
Nachdem der Mann dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, erhielt er eine zweite Chance. Das Bundesgericht gewährte ihm eine gesetzlich vorgeschriebene Nachfrist bis zum 5. Januar 2026, um den Betrag zu überweisen. In dieser Mitteilung wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbezahlung auf seine Beschwerde nicht eingetreten würde.
Trotz dieser klaren Warnung bezahlte der Mann den Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass sich Parteien in einem Gerichtsverfahren nach Treu und Glauben verhalten müssen. Dazu gehöre auch, dafür zu sorgen, dass ihnen behördliche Dokumente zugestellt werden können. Die Verfügungen galten daher als rechtsgültig zugestellt und zur Kenntnis genommen.
Das Bundesgericht entschied folglich, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Dem Mann wurden zudem Gerichtskosten in Höhe von 500 Franken auferlegt. Der Entscheid wurde am 20. Januar 2026 gefällt und allen beteiligten Parteien schriftlich mitgeteilt.