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Rentner muss IV-Rente nach Gesundheitsverbesserung zurückzahlen
Ein Mann erhielt jahrelang eine IV-Rente wegen Depressionen nach einem Fahrradunfall. Das Bundesgericht bestätigt nun, dass er seine verbesserte Gesundheit hätte melden müssen.

Der 1967 geborene ehemalige Geschäftsführer einer GmbH erhielt seit 2010 eine volle IV-Rente, nachdem er sich 2009 bei einem Fahrradunfall einen Schädelbruch zugezogen hatte. Laut einem medizinischen Gutachten aus dem Jahr 2013 litt er unter einer Persönlichkeitsänderung mit erheblichen kognitiven Defiziten und Einschränkungen.

Im Rahmen mehrerer Revisionsverfahren ließ die IV-Stelle Graubünden den Mann observieren und medizinisch neu begutachten. Die Beobachtungen zeigten ihn bei verschiedenen Aktivitäten, unter anderem als ausdauernden Tänzer bei Hochzeitsfeiern, beim Autofahren und bei handwerklichen Tätigkeiten. Dies stand in deutlichem Widerspruch zu seinen Angaben gegenüber Ärzten, wonach er nur kurze Strecken mit dem Auto fahren könne und beim Sitzen auf 30 Minuten beschränkt sei.

Ein neues Gutachten kam zum Schluss, dass der Mann spätestens seit August 2016 zu 80 Prozent arbeitsfähig war. Seine depressive Erkrankung befand sich in Remission. Lediglich chronische Kopfschmerzen und ein problematischer Medikamentenkonsum führten noch zu einer 20-prozentigen Einschränkung. Die IV-Stelle hob daraufhin die Rente rückwirkend per Juni 2017 auf und forderte die zu Unrecht bezogenen Leistungen zurück.

Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung. Es betonte, dass der Mann seine verbesserte Gesundheit hätte melden müssen. Sein Verhalten bei Familienfeiern und anderen beobachteten Aktivitäten sei mit einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit unvereinbar gewesen. Die Richter wiesen auch darauf hin, dass für eine Meldepflicht keine vollständige Genesung erforderlich sei - bereits eine Veränderung, die den Invaliditätsgrad beeinflussen könnte, müsse gemeldet werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 8C_181/2025