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Mann scheitert mit Anzeige gegen Forstamt wegen Waldklassierung
Ein Mann wollte das Kantonsforstamt Schaffhausen wegen angeblichen Amtsmissbrauchs anzeigen. Seine Beschwerde wurde abgewiesen, weil er nicht darlegte, worin die Straftat bestehen sollte.

Ein Mann erstattete Ende Juni 2025 bei der Polizei in Schaffhausen Anzeige gegen das Kantonsforstamt. Er warf der Behörde vor, landwirtschaftliche Flächen unrechtmäßig als Wald klassiert zu haben. Seiner Meinung nach wurden dabei weder die Voraussetzungen des kantonalen noch des eidgenössischen Waldgesetzes erfüllt. Anfang Juli reichte er zusätzlich eine schriftliche Anzeige ein.

Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen lehnte Ende August 2025 die Eröffnung einer Strafuntersuchung ab. Der Mann beschwerte sich daraufhin beim Obergericht des Kantons, das jedoch auf seine Beschwerde nicht eintrat. Das Gericht begründete dies damit, dass der Anzeigeerstatter nicht konkret dargelegt habe, inwiefern die Staatsanwaltschaft mit ihrer Entscheidung Recht verletzt hätte.

Der Mann zog den Fall weiter ans Bundesgericht, scheiterte jedoch auch dort. Die Bundesrichterin erklärte, dass der Beschwerdeführer sich nicht mit den Gründen auseinandergesetzt habe, die zum Nichteintreten auf seine kantonale Beschwerde geführt hatten. Er habe weder aufgezeigt, worin ein möglicher Amtsmissbrauch bestanden haben könnte, noch inwiefern Mitarbeiter des Forstamts gegen das Waldgesetz verstoßen hätten. Das Bundesgericht trat daher auf seine Beschwerde nicht ein und auferlegte ihm die Gerichtskosten von 800 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1228/2025