Ein Vater, der mit der Mutter seiner 2016 geborenen Tochter nicht verheiratet ist, kämpft seit Jahren um mehr Rechte. Die Tochter steht unter alleiniger elterlicher Sorge und Obhut der Mutter. Seit Februar 2023 läuft ein Verfahren zur Änderung dieser Situation, wobei der Vater bereits mehrfach Rechtsmittel bis vor das Bundesgericht ergriffen hat.
Im aktuellen Fall forderte der Vater im Sommer 2024 mehrmals die Entlassung sowohl der Kindesvertreterin als auch der Beiständin seiner Tochter. Er warf der Kindesvertreterin vor, den Willen des Kindes falsch darzustellen und die Sichtweise der Mutter zu übernehmen. Gegenüber der Beiständin beklagte er sich, dass er sich zurückgesetzt fühle.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich wies diese Anträge im August 2024 ab. Der Vater zog den Fall weiter, scheiterte jedoch sowohl beim Bezirksrat Zürich als auch beim Obergericht des Kantons Zürich. Schließlich wandte er sich an das Bundesgericht.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es begründete dies damit, dass der Vater weder aufzeigen konnte, inwiefern die Sachverhaltsfeststellungen willkürlich sein sollten, noch konkret darlegte, welche Rechtsnormen verletzt worden seien. Seine Beschwerde wurde als "offensichtlich nicht hinreichend begründet" eingestuft. Auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da die Beschwerde von Anfang an aussichtslos gewesen sei. Die Gerichtskosten von 1.000 Franken muss der Vater selbst tragen.