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Mann erhält keine Senkung seiner Unterhaltszahlungen an Ex-Frau
Ein Mann wollte seine Unterhaltszahlungen an seine Ex-Frau nachträglich senken lassen. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, da er keine neuen Tatsachen vorbringen konnte.

Ein Mann wurde 2023 dazu verpflichtet, seiner Ehefrau Unterhaltszahlungen in Höhe von rund 9'850 Franken für September bis Dezember 2022, 14'750 Franken für Januar bis August 2023 und 1'844 Franken monatlich ab September 2023 zu zahlen. Zudem musste er Kindesunterhalt für die gemeinsame Tochter bis zu deren Fremdplatzierung im September 2022 leisten. Diese Regelung wurde vom Obergericht des Kantons Bern im Januar 2025 bestätigt.

Im August 2025 stellte der Mann ein Gesuch, um die Unterhaltszahlungen nachträglich anzupassen. Er begründete dies unter anderem mit einem möglichen Erbe, das seine Ex-Frau erhalten haben könnte. Das Obergericht wies sein Gesuch jedoch ab, da er keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorbringen konnte, die eine Anpassung rechtfertigen würden. Der Mann hatte selbst eingeräumt, dass er alle seine Argumente bereits im früheren Verfahren vorgebracht hatte.

Der Mann beschwerte sich daraufhin beim Bundesgericht und verlangte die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids. Er behauptete, dass seine Eingaben im vorherigen Verfahren "systematisch abgeblockt" worden seien und sprach von "Prozessbetrug". Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, da er sich nicht sachgerecht mit den Erwägungen des Obergerichts auseinandergesetzt hatte. Es betonte, dass eine nachträgliche Anpassung nicht dazu diene, den Fall erneut zu diskutieren oder eine Wiedererwägung zu verlangen.

Die Gerichtskosten von 1'500 Franken wurden dem Mann auferlegt, und sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da seiner Beschwerde von Anfang an kein Erfolg beschieden sein konnte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_44/2026