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Steuerpflichtiger muss Steuerschulden trotz Einspruch bezahlen
Ein Mann wollte eine Steuerforderung von rund 2'000 Franken nicht bezahlen und zog bis vor Bundesgericht. Seine Einwände wurden abgewiesen, da er seine Beschwerde nicht korrekt begründete.

Ein Steuerpflichtiger kämpfte gegen eine Steuerforderung von 2'014.80 Franken zuzüglich Zins und Kosten, die der Kanton Zürich und die Gemeinde gegen ihn erhoben hatten. Das Steueramt hatte für diese Forderung die definitive Rechtsöffnung erhalten, was bedeutet, dass der Steuerpflichtige zur Zahlung verpflichtet wurde.

Der Mann legte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich ein, die jedoch am 18. Juli 2025 abgewiesen wurde. Gleichzeitig lehnte das Gericht sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, mit der er eine kostenlose Prozessführung beantragt hatte. Der Steuerpflichtige zog den Fall weiter ans Bundesgericht, das jedoch auf seine Beschwerde nicht eintrat, weil sie den formalen Begründungsanforderungen nicht genügte.

In einem letzten Versuch reichte der Mann am 8. Dezember 2025 ein Revisionsgesuch gegen die Entscheidung des Bundesgerichts ein. Er behauptete, das Gericht habe wichtige Dokumente nicht berücksichtigt und verschiedene Verfassungsrechte verletzt. Das Bundesgericht wies dieses Gesuch jedoch ab und erklärte, dass ein Nichteintreten auf eine Beschwerde bedeute, dass die Sache gar nicht inhaltlich geprüft werde. Die vom Mann vorgebrachten Gründe erfüllten die strengen Voraussetzungen für eine Revision nicht.

Das Bundesgericht wies zudem darauf hin, dass der Steuerpflichtige die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen müsse, da sein Revisionsgesuch von Anfang an aussichtslos gewesen sei. In einer ungewöhnlichen Schlussbemerkung warnte das Gericht den Mann, dass weitere ähnliche Eingaben künftig ohne Antwort abgelegt würden und keine weiteren Revisionsverfahren mehr eröffnet würden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4F_58/2025