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Frau scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Maskenpflicht
Eine Frau wollte die Maskenpflicht während der COVID-19-Pandemie grundsätzlich anfechten. Das Bundesgericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein, da sie am falschen Ort gegen das falsche Urteil klagte.

Eine Frau hatte sich mit einer "Verfassungsbeschwerde gegen die Maskentragpflicht" an das Bundesgericht gewandt. Sie verlangte eine grundsätzliche Überprüfung der während der COVID-19-Pandemie eingeführten Maskenpflicht in der Schweiz und wollte diese für rechtswidrig erklären lassen. Dem Schreiben legte sie zunächst kein konkretes Urteil bei, gegen das sie Beschwerde erhob.

Erst auf Aufforderung des Gerichts reichte die Frau ein Urteil des Zürcher Obergerichts nach. Dieses bezog sich jedoch nicht auf die Maskenpflicht, sondern auf ein abgelehntes Gesuch um Erlass von Gerichtskosten in Höhe von 1'250 Franken aus zwei früheren Verfahren. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde sich ausschließlich mit der Maskenpflicht befasste, ohne auf die Gründe für die Ablehnung des Kostenerlasses einzugehen.

Das Gericht wies darauf hin, dass bei Fragen zum Erlass von Gerichtskosten nur eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde möglich ist. Diese erfordert jedoch eine klare und detaillierte Darlegung, inwiefern verfassungsmäßige Rechte verletzt wurden. Da die Beschwerdeführerin sich nicht mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzte, sondern nur allgemein die Maskenpflicht kritisierte, fehlte es an einer rechtsgenügenden Begründung.

Das Bundesgericht betonte zudem, dass es nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Verfahren tätig werden kann. Eine abstrakte Überprüfung von Bundesratsverordnungen, wie sie die Frau anstrebte, ist nicht möglich. Aus diesen Gründen trat das Gericht auf die Beschwerde nicht ein und verzichtete auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2D_24/2025