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Mutter zieht Beschwerde im Sorgerechtsstreit zurück
Eine Mutter hatte gegen einen Entscheid zu den Elternrechten beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Nach einer Gerichtsverhandlung zog sie diese jedoch zurück.

Im Streit um die elterlichen Rechte für ihre gemeinsamen Kinder hatte eine Mutter beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Sie wandte sich damit gegen einen Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts vom 19. Dezember 2025, der ihre aufschiebende Wirkung verweigert hatte.

In ihrem Beschwerdeantrag hatte die Mutter nicht nur die Aufhebung des kantonalen Entscheids gefordert, sondern auch um aufschiebende Wirkung und um unentgeltliche Rechtspflege ersucht. Das Bundesgericht hatte zunächst die Entscheidung über die unentgeltliche Rechtspflege aufgeschoben. Der Vater der Kinder stellte sich gegen die aufschiebende Wirkung und beantragte seinerseits ebenfalls unentgeltliche Rechtspflege.

Am 14. Januar 2026 fand vor dem zuständigen Bundesrichter eine Verhandlung statt. Dabei erzielten die Eltern offenbar eine Einigung, denn die Mutter zog ihre Beschwerde am folgenden Tag zurück. Das Bundesgericht nahm diesen Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall aus dem Register.

Gemäß der Vereinbarung der Parteien wurden keine Gerichtskosten erhoben und keine Entschädigungen zugesprochen. Die Anträge beider Elternteile auf unentgeltliche Rechtspflege wurden damit gegenstandslos.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_1123/2025