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Vater verliert Streit um Obhut: Tochter darf mit Mutter nach Deutschland
Das Bundesgericht bestätigt, dass eine Mutter mit ihrer fünfjährigen Tochter nach Deutschland ziehen darf. Der Vater bleibt mit seinem Wunsch, die Obhut zu erhalten, erfolglos.

Ein Vater ist vor Bundesgericht mit seiner Beschwerde gegen den geplanten Umzug seiner fünfjährigen Tochter nach Deutschland gescheitert. Die Mutter des Kindes, eine deutsche Staatsangehörige, hatte bereits seit längerer Zeit den Wunsch, in ihre Heimat zurückzukehren.

Die Eltern, die nie verheiratet waren und getrennt leben, stritten seit der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2021 über Sorgerecht, Obhut und Besuchsrecht. Das Bundesgericht bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanzen, wonach die Mutter mit dem Kind nach Deutschland ziehen darf und die alleinige Obhut behält. Ausschlaggebend war, dass die Mutter seit der Geburt die Hauptbezugsperson des Kindes ist und das Kind überwiegend betreut hat.

Für die Richter stand das Kindeswohl im Vordergrund. Sie betonten, dass kleine Kinder stärker personenbezogen als ortsbezogen sind und daher die Kontinuität der Betreuung wichtiger sei als die örtliche Stabilität. Die Vorwürfe des Vaters, die Mutter sei nicht bindungstolerant und wolle nur wegziehen, um seinen Kontakt zum Kind zu erschweren, wurden zurückgewiesen. Die Gerichte stellten fest, dass die Besuchskontakte zwischen Vater und Kind inzwischen gut funktionieren.

Das Bundesgericht bestätigte auch die Regelung des Besuchsrechts: Solange Mutter und Kind in der Schweiz leben, hat der Vater das Recht, seine Tochter an jedem zweiten Wochenende zu sehen. Nach dem Umzug nach Deutschland darf er das Kind an jedem dritten Wochenende besuchen und erhält sechs Wochen Ferienzeit pro Jahr. Zudem muss er Unterhalt zahlen, dessen Höhe ebenfalls bestätigt wurde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_907/2025