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Frau scheitert mit mangelhafter Begründung beim Bundesgericht
Eine Frau wollte sich gegen eine Zahlungsforderung von knapp 7000 Franken wehren. Das Bundesgericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein, weil ihre Eingabe die formalen Anforderungen nicht erfüllte.

Das Obergericht des Kantons Bern hatte im November 2025 entschieden, dass eine Frau eine Forderung von 6'923 Franken zuzüglich Zinsen bezahlen muss. Die Frau wehrte sich gegen diesen Entscheid und reichte am 2. Dezember 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Gleichzeitig beantragte sie, dass ihre Beschwerde aufschiebende Wirkung haben solle, also die Vollstreckung des Urteils bis zum Entscheid des Bundesgerichts aufgeschoben werden sollte.

Das Bundesgericht prüfte die Eingabe und stellte fest, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nicht erfüllte. Gemäß den Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes muss eine Beschwerde bestimmte formale und inhaltliche Kriterien erfüllen. Die Eingabe der Frau genügte diesen Anforderungen offensichtlich nicht, weshalb das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren entschied.

Der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesgerichts trat auf die Beschwerde nicht ein und erklärte den Antrag auf aufschiebende Wirkung für gegenstandslos. Die Frau muss die Gerichtskosten von 1'000 Franken übernehmen. Das Gericht verzichtete auf die Zusprechung einer Parteientschädigung. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Beschwerden an das Bundesgericht die formalen Anforderungen genau einzuhalten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_614/2025