Symbolbild
Kickboxer muss wegen Ellenbogenschlags 2,5 Jahre ins Gefängnis
Ein Mann schlug einem stark alkoholisierten Kontrahenten mit dem Ellenbogen gegen den Kopf. Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Ein ehemaliger Kickboxer muss für einen heftigen Ellenbogenschlag gegen einen stark alkoholisierten Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten verbüßen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Thurgauer Obergerichts abgewiesen und damit den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung bestätigt.

Der Verurteilte hatte sein Opfer, das mit mindestens 2,25 Promille deutlich alkoholisiert war, mit dem Ellenbogen im Bereich der Schläfe getroffen. Der Getroffene sackte sofort bewusstlos zusammen und schlug mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt auf. Er erlitt ein Schädelhirntrauma mit traumatischer Subarachnoidalblutung sowie Verletzungen im Bereich des rechten Auges. Der Täter entfernte sich vom Tatort, ohne Hilfe zu leisten. Andere Personen, darunter medizinisch geschulte Fachleute, kümmerten sich um den Verletzten.

Das Gericht wertete den Schlag als besonders gefährlich, weil der Kickboxer um die Gefährlichkeit von Kopftreffern wusste und die erhöhte Sturzgefahr bei einer stark alkoholisierten Person hätte erkennen müssen. Er nahm damit eine lebensgefährliche Verletzung seines Opfers zumindest in Kauf. Dass die Verletzungen letztlich nicht lebensgefährlich waren, sei reiner Zufall gewesen. Neben der versuchten schweren Körperverletzung wurde der Mann auch wegen versuchter Unterlassung der Nothilfe sowie wegen mehrfacher Pornografie und Gewaltdarstellungen verurteilt, die bei der Durchsuchung seines Mobiltelefons gefunden wurden.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe muss der Verurteilte dem Opfer Schadenersatz in Höhe von 3.800 Franken sowie eine Genugtuung von 5.000 Franken bezahlen. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil vollumfänglich und wies alle Einwände des Beschwerdeführers zurück.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1045/2023