Symbolbild
Vater muss Strafe zahlen wegen verschwiegener Wohnsituation
Ein Mann wurde verurteilt, weil er mit seiner Ex-Partnerin zusammenlebte, ohne dies den Behörden zu melden. Die Frau erhielt dadurch unrechtmäßig Sozialhilfe.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes bestätigt, der mit der Mutter seiner Tochter zusammenlebte, während diese Sozialhilfe bezog. Der Mann hatte seinen Wohnsitzwechsel weder dem Einwohnermeldeamt noch dem Sozialdienst mitgeteilt und so dazu beigetragen, dass seine Partnerin unrechtmäßig Sozialhilfe erhielt.

Obwohl der Mann selbst kein Sozialhilfeempfänger war, spielte er eine entscheidende Rolle bei der Täuschung der Behörden. Er behielt offiziell seine Adresse bei seiner Mutter bei und erstellte mit seiner Partnerin eine fiktive Trennungsvereinbarung mit angeblichem Wechselmodell für ihre gemeinsame Tochter. Zahlreiche Beweise wie Fotos seiner persönlichen Gegenstände in der Wohnung der Partnerin, Zeugenaussagen und Textnachrichten überzeugten das Gericht, dass das Paar tatsächlich zusammenlebte.

Das Bundesgericht bestätigte, dass der Mann als Mittäter zu betrachten sei, da er wesentlich zur Täuschung beigetragen hatte. Er wusste, dass die Miete der gemeinsamen Wohnung vom Sozialdienst bezahlt wurde, und profitierte somit von der unrechtmäßigen Sozialhilfe. Das Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 30 Franken, insgesamt 1'350 Franken. Der durch die unrechtmäßigen Zahlungen entstandene Schaden wurde auf 21'000 Franken beziffert.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_496/2025