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Mann scheitert mit Revisionsgesuch beim Bundesgericht
Ein Mann wollte ein früheres Bundesgerichtsurteil aufheben lassen, weil er es für fehlerhaft hielt. Die Richter wiesen sein Gesuch ab, da es keine gültigen Revisionsgründe enthielt.

Das Bundesgericht hat das Revisionsgesuch eines Mannes abgewiesen, der versuchte, ein früheres Urteil vom 15. Oktober 2025 aufheben zu lassen. In jenem Urteil war das Gericht auf seine Beschwerde nicht eingetreten und hatte ihm Gerichtskosten von 800 Franken auferlegt.

Der Mann hatte in seinem Revisionsgesuch behauptet, das Bundesgericht habe wichtige Tatsachen übersehen und sei gegenüber dem Kanton Waadt parteiisch. Er forderte nicht nur die Aufhebung des Urteils, sondern auch eine Entschädigung von 250'000 Franken für angeblich erlittenes Unrecht und verlangte, sein Gesuch an die Bundesanwaltschaft weiterzuleiten.

Das Bundesgericht erklärte in seiner Begründung, dass eine Revision nur aus den im Gesetz abschließend aufgezählten Gründen möglich sei. Der Mann habe jedoch nicht nachweisen können, dass das Gericht erhebliche Tatsachen aus Versehen unberücksichtigt gelassen habe. Zudem sei sein Ausstandsbegehren gegen das gesamte Bundesgericht unzulässig, da ein solches nur gegen einzelne Richter, nicht aber gegen ein ganzes Gericht gerichtet werden könne.

Das Gericht wies auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit ab und auferlegte ihm Gerichtskosten von 500 Franken. Es warnte den Mann zudem, dass weitere ähnliche Eingaben in derselben Sache künftig ohne Antwort abgelegt würden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 02. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4F_61/2025