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Frau scheitert mit Beschwerde wegen Nichtbezahlung des Kostenvorschusses
Eine Frau wollte sich gegen eine Betreibung wehren und zog den Fall bis vors Bundesgericht. Weil sie den geforderten Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Gericht nicht auf ihre Beschwerde ein.

Eine Firma hatte im April 2025 eine Betreibung gegen eine Frau eingeleitet. Die Betroffene wehrte sich gegen diese Forderung und reichte am 2. Mai 2025 eine Beschwerde beim Bezirksgericht Kulm ein. Das Gericht wies ihre Beschwerde jedoch im Juli 2025 ab.

Die Frau gab nicht auf und zog den Fall weiter ans Obergericht des Kantons Aargau. Auch dort blieb sie erfolglos – ihre Beschwerde wurde Ende September 2025 abgewiesen. Daraufhin wandte sie sich am 17. Oktober 2025 mit einer Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht in Lausanne.

Das Bundesgericht forderte die Frau auf, einen Kostenvorschuss von 1'000 Franken zu bezahlen. Als sie diesen nicht fristgerecht überwies, setzte das Gericht ihr eine Nachfrist bis zum 4. Dezember 2025 und warnte ausdrücklich, dass bei Nichtbezahlung auf ihre Beschwerde nicht eingetreten werde. Da die Frau auch innerhalb dieser verlängerten Frist den Vorschuss nicht leistete, trat das Bundesgericht wie angekündigt nicht auf ihre Beschwerde ein und auferlegte ihr reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_892/2025