Ein 42-jähriger Schweizer muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen den Entscheid der Genfer Justizbehörden abgewiesen. Der Mann steht unter Verdacht, mehrere Personen beleidigt und bedroht sowie Sachbeschädigungen begangen zu haben. Er soll unter anderem Flaschen auf ein Auto geworfen, Fensterscheiben eingeschlagen und Drohbriefe verschickt haben.
Die Richter in Lausanne sehen eine erhebliche Wiederholungsgefahr. Der Mann wurde bereits dreimal verurteilt, unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahl und Gewalt gegen Beamte. Seine Taten zeigen laut Gericht eine besorgniserregende Unfähigkeit, seinen Zorn zu kontrollieren. Sein Verhalten habe sich im Laufe der Zeit verschlimmert – von anfänglichen Beleidigungen hin zu Sachbeschädigungen und Einschüchterungen.
Der Beschuldigte hatte angeboten, eine Kaution von 10'000 Franken zu hinterlegen und bei einem Freund oder seiner Partnerin zu wohnen. Das Gericht lehnte diese Alternative zur Untersuchungshaft jedoch ab. Ein freiwilliger Wohnsitzwechsel sei nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr zu verringern. Zudem habe der Mann nicht erklärt, woher er die Mittel für die Kaution nehmen würde. Die Richter bezweifelten auch, dass die Aussicht auf den Verlust der Kaution ihn von weiteren Straftaten abhalten würde.